Die Landesebene soll in Zusammenarbeit mit den Bezirken so rasch wie möglich eine einheitliche digitalisierte Bearbeitung anbieten, auf der über die Wohngeldzahlung in 4-6 Wochen entschieden wird. Bezirke, die nicht innerhalb von 8 Wochen zur Aufnahme der Wohngeldzahlung in der Lage sind, sollen zur Zahlung von Abschlägen verpflichtet werden.