Versorgung nach sexualisierter und körperlicher Gewalt absichern! Kostenübernahme gewährleisten!

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, des Senats und der Bundestagsfraktion auf, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Leistungen im Rahmen der “Vertraulichen Spurensicherung” nach SGB V §27 (1) und der damit zusammenhängende Rechtsanspruch so erweitert werden, dass sie die Kostenübernahme der medizinischen Untersuchungen durch die Krankenkassen gewährleisten. Die Kassenleistungen müssen dabei u.a. auch die Übernahme von Notfallkontrazeptiva, STI-Untersuchungen, HIV-Tests und Untersuchungen auf die Verabreichung von sog. “K.O.-Tropfen” umfassen. Eine angemessene Abrechnungsmöglichkeit für Kassenleistungen durch die Krankenhäuser muss dabei gewährleistet sein, auch in der Notfallversorgung. 

Zudem müssen Lösungen gefunden werden, damit auch Betroffene ohne Aufenthaltstitel, Wohnort oder Krankenversicherung niedrigschwellig und kostenlos versorgt werden können. Außerdem muss es Möglichkeiten zur kostenlosen Wahrnehmung von Sprachmittlung oder Angeboten in Leichter Sprache geben.