Die SPD fordert den Entzug der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) durch das Finanzamt für Körperschaften 1 des Landes Berlin von amtswegen zu überprüfen und ggfl. unter Auflagenerteilungen zurückzunehmen.