Sterbehilfe

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen:

Bundesminister Spahn hat das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen, alle Anträge auf Sterbehilfe pauschal abzuweisen. Er verstößt damit gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einzelfallprüfung jedes Antrags anordnet. Der SPD Bundesvorstand und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, das Fehlverhalten des Bundesminister Jens Spahn weiterhin öffentlichkeitswirksam zu rügen und die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils unverzüglich in die Wege zu leiten.