Die SPD Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der
Senatsverwaltung für Finanzen, als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür
einzusetzen, dass die umlagefähigen Kosten von Modernisierungsmaßnahmen in dem seit 2018
erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur höchstens 20% der gesetzlich
erlaubten Maximalhöhe Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen.