Konsequent für Pro Choice – Für einen Schutz des Begriffs der Schwangerschafts­konfliktberatung!

Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird aufgefordert eine Gesetzesnovelle im Sinne des Antrags umgehend in die Wege zu leiten:

Wir fordern, dass die angebotenen Beratungen für Schwangere* in Konfliktsituationen seriös durchgeführt werden und die schwangeren Menschen, wie vorgeschrieben, im Anschluss an die Beratung einen Beratungsschein erhalten, welchen sie für die Durchführung eines Abbruches laut Gesetz vorweisen müssen (StGB §219 Absatz 2Satz 2).

Um den Zugang zu ergebnisoffener Beratung sicherzustellen, fordern wir einen Begriffsschutz des Begriffs der im Gesetz festgelegten und regulierten „Schwangerschaftskonfliktberatung“! So soll ermöglicht werden, dass Schwangere* niederschwellig unterscheiden können, ob Einrichtungen einen Beratungsschein ausstellen oder nicht. Der Begriff der „Schwangerschaftskonfliktberatung“ soll nur von solchen Beratungsstellen benutzt werden dürfen, welche gesetzlich anerkannt, an das Schwangerschaftskonfliktgesetz gebunden sind und die Genehmigung haben, Beratungsscheine auszustellen.