Mit der Veröffentlichung der Erhaltungsverordnungen für den Milieuschutz im Gesetz- und Verordnungsblatt gilt seit dem 10. Februar der Milieuschutz in den ersten drei Gebieten in Steglitz. Betroffen sind die
- Feuerbachstraße,
- Mittelstraße und
- Gritznerstraße Nord.
Dazu erklärt der Kreisvorsitzende der SPD Steglitz-Zehlendorf, Ruppert Stüwe, MdB:
„Keine Partei hat so entschieden für den Milieuschutz in Steglitz-Zehlendorf gekämpft wie die SPD. Erst mit unserem Stadtentwicklungsstadtrat Michael Karnetzki konnte der Milieuschutz umgesetzt werden. Nach dem Stillstand in den vorherigen Jahren war das eines unserer wichtigsten Anliegen für die Zählgemeinschaft in unserem Bezirk. Insofern möchte ich mich auch bei unseren Partnern in der Ampel bedanken, dass wir bei diesem Thema gemeinsam an einem Strang gezogen haben.
Milieuschutz schützt vor Verdrängung von Mieterinnen und Mietern durch Luxusmodernisierung und der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Mir ist wichtig, dass niemand aus seinem Kiez verdrängt wird. Deshalb bin ich jetzt froh, dass endlich auch unser Bezirk dieses Instrument nutzt.“
Das Gesetz- und Verordnungsblatt vom 9.2.2024 finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2004/ausgabe-nr-3-vom-922024-s-13-20.pdf?ts=1707400662