Gebäudeenergiegesetz mit Augenmaß- Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft ohne Überforderung der Bürgerinnen und Bürger

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einem Gebäudeenergiegesetz (derzeit Referentenentwurf aus dem BMWK) nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass

  • nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung von alten Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere der Austausch von noch funktionsfähigen Öl- und Gasheizungen, bis 2035 freiwillig sind, soweit diese Maßnahmen nicht auf europarechtlichen Vorgaben beruhen
  • die Maßnahmen zur Sanierung durch Fördermaßnahmen mit Bundesmitteln (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen) unterstützt werden.
  • der Netzausbau bis 2030 einen sicheren Betrieb von Wärmepumpen u.a. für eine verlässliche Wärmeversorgung ermöglicht

und

  • die Mehrkosten durch die Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz die Betriebskosten von Mieterinnen und Mietern den Betrag der monetär bewerteten CO2-Einsparungen nicht übersteigt und nicht als Modernisierungsmaßnahmen mietrechtlich umlagefähig sind.