Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einem Gebäudeenergiegesetz (derzeit Referentenentwurf aus dem BMWK) nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass
- nationale Maßnahmen zur energetischen Sanierung von alten Ein- und Mehrfamilienhäusern, insbesondere der Austausch von noch funktionsfähigen Öl- und Gasheizungen, bis 2035 freiwillig sind, soweit diese Maßnahmen nicht auf europarechtlichen Vorgaben beruhen
- die Maßnahmen zur Sanierung durch Fördermaßnahmen mit Bundesmitteln (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen) unterstützt werden.
- der Netzausbau bis 2030 einen sicheren Betrieb von Wärmepumpen u.a. für eine verlässliche Wärmeversorgung ermöglicht
und
- die Mehrkosten durch die Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz die Betriebskosten von Mieterinnen und Mietern den Betrag der monetär bewerteten CO2-Einsparungen nicht übersteigt und nicht als Modernisierungsmaßnahmen mietrechtlich umlagefähig sind.