Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die SPD-Landesverbände werden aufgefordert, sich für eine konsequente Bekämpfung der Verbreitung von potenziell und primär als Waffe nutzbaren Gegenständen und Werkzeugen auch im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen und Wahlkampfgeschenken konsequent einzusetzen.
Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- Verbot der Verbreitung von Gegenständen / Werkzeugen, die konkret und ohne erhebliche Umfunktionierung als Waffe genutzt werden können (dual use) im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen und Wahlkampfgeschenken
- Verbot der Bewerbung solcher Gegenstände und Werkzeuge auch im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten von Parteien, Kandidierenden und deren Umfeldorganisationen
- Einführung empfindlicher Strafrahmen bei der Zuwiderhandlung