Die Berliner Bauordnung ist auch ein wichtiges Instrument für den kommunalen Klimaschutz.
Bei einer beabsichtigten Novellierung der Bauordnung sind die festgelegten Zielsetzungen
und Maßnahmen des Klimaschutzes in der Stadt zu erhalten und, da wo notwendig, den
aktuellen Erkenntnissen des Klimaschutzes anzupassen. Das gilt insbesondere für die
Verringerung der Bodenversiegelung und für die Förderung des Einsatzes klimafreundlichen
Baumaterials alternativ zu Beton. Das gilt aber auch für ein Verbot, Vorgärten mit Schotter
auszufüllen.