Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll geändert werden. Im Rahmen dieser
anstehenden Änderungen soll

  1. der in § 1 enthaltene Katalog auch ergänzt werden durch das Verbot der Benachteiligung im
    Hinblick auf die „Staatsangehörigkeit“.
  2. Ein Verstoß gegen das AGG soll künftig von Amts wegen mit einem Bußgeld geahndet
    werden.
  3. 3. Die Fristen für zivilrechtliche Klagen sollen von zwei auf sechs Monate verlängert werden.