Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll geändert werden. Im Rahmen dieser
anstehenden Änderungen soll
- der in § 1 enthaltene Katalog auch ergänzt werden durch das Verbot der Benachteiligung im
Hinblick auf die „Staatsangehörigkeit“. - Ein Verstoß gegen das AGG soll künftig von Amts wegen mit einem Bußgeld geahndet
werden. - 3. Die Fristen für zivilrechtliche Klagen sollen von zwei auf sechs Monate verlängert werden.