Der SPD-Parteivorstand und die zuständigen Gremien sowie die Landesverbände werden aufgefordert, umgehend klare, parteieinheitliche Leitlinien und Regelungen für den Umgang mit Mitgliedsanträgen von (ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer oder rechtsextrem beeinflusster Organisationen und/oder Parteien sowie Personen mit rechtsextremer Vergangenheit an die SPD zu beschließen. Hierfür sind u.a. folgende Maßnahmen zu prüfen:
- verpflichtende und nachgewiesene Distanzierung seit mindestens fünf (5) Jahren,
- keine Mitgliedschaft oder Tätigkeit in solchen Organisationen/ Parteien oder im Umfeld solcher seit fünf (5) Jahren,
- eine klare inhaltliche Distanzierung zu den Zielen und Positionen solcher Organisationen und Parteien,
- vor der Mitgliedschaft bzw. mit Aufnahme der Mitgliedschaft mindestens sechs (6) Monate eine soziale Tätigkeit i.S.d. sozialdemokratischen Zielsetzungen und Werte (Flüchtlings- oder Obdachlosenhilfe, soziale Projekte etc.) auszuüben und damit eine Identifizierung mit den Werten der SPD zu belegen.
- insbesondere keine Mandatsübernahme für die SPD vor Ablauf der Frist von fünf (5) Jahren seit dem Ausscheiden aus/ der Distanzierung zu rechtsextremen oder rechtsextrem beeinflussten Organisationen oder Parteien.
- eine Abfrage zu solchen Mitgliedschaften und Aktivitäten im Rahmen der Aufnahme
- eine stets möglichst aktuelle Unvereinbarkeitsliste auf der SPD-Webseite und entsprechende Mitteilungen über deren Veränderungen an alle SPD Ortsvereine / Abteilungen