Alle öffentlichen Lasten des Grundstücks trägt künftig der Eigentümer oder Erbbauberechtigte
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 keine laufenden öffentlichen Lasten…