Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden aufgefordert, im Rahmen der Festlegung der humanmedizinischen Ausbildungsinhalte und verpflichtenden ärztlichen Fortbildungen vertiefte Kenntnisse über einschränkende Menstruationsbeschwerden zu verankern. Weiter, die Regelungen zum Kündigungsschutz gesetzlich derart anzupassen, dass Krankschreibungen wegen Menstruationsbeschwerden oder verbundener Krankheiten im nicht als Kündigungsgrund aufgrund einer negativen Gesundheitsprognose herangezogen werden können.