Die SPD – Fraktion im AGH von Berlin und die sozialdemokratischen Senator*innen des Senats von Berlin werden aufgefordert, in Umsetzung der generellen Anerkennungsregelungen umgehend die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Personen, die das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung oder die Erzieherausbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder diesen gleichgestellter Länder erfolgreich abgeschlossen haben, auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes erhalten, soweit keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.
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